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Maßschuhe für den Arbeitsplatz: unsere Sicherheitsschuhe

Ganz gleich ob Hitze, Hochspannung oder Chemikalien – in vielen Berufen sind die Füße täglichen Gefahren ausgesetzt. Daher ist entsprechendes Schuhwerk mit individueller Schutzausrüstung unverzichtbar. Wenn Sie auf der Arbeit zum Beispiel einem Risiko für Verletzungen durch herabfallende Gegenstände ausgesetzt sind, müssen Ihre Arbeitsschuhe eine Zehenkappe aufweisen. Bei scharfen oder spitzen Gegenständen am Boden ist eine durchtrittsichere Sohle erforderlich.

Mithilfe einer Checkliste können chemische, thermische oder mechanische Einflüsse eingeschätzt werden – so finden Sie Arbeitsschuhe in der richtigen Schutzklasse.

Arbeitssicherheit für Ihre Füße – Orthopädie-Schuhtechnik Jakob ist Ihr Partner

Ob Platt-, Hohl- oder Spreizfuß: Fehlstellungen der Füße sind weit verbreitet. Daher sind individuell angepasste Maßschuhe nicht nur in der Freizeit, sondern vor allem auch im Arbeitsalltag ein Muss für die Betroffenen. Denn Bewegungsstörungen oder Deformationen der Füße können leicht auf Hüfte oder Knie übergreifen und dort zu Knorpel- und Knochenabnutzung sowie Schmerzen führen.

Mit unseren orthopädischen Sicherheitsschuhen sind Sie immer auf der sicheren Seite! In unserem Orthopädie-Fachgeschäft in Northeim finden wir gemeinsam die Arbeitsschuhe, die auf Ihre individuelle Fußform hin abgestimmt sind und genug Platz für Einlagen bieten. Ganz gleich, ob Sie in der Industrie oder im Handwerk arbeiten oder einer anderen Berufsgruppe angehören – wir bieten bequeme Arbeitsschuhe für jeden.

Unser Tipp: Fragen Sie unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach Zuschusszahlungen für orthopädische Sicherheitsschuhe!

Änderungen an Arbeitssicherheitsschuhen nach DGUV 112-191

Ab dem 01.01.2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen Berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV 112-191 (ehemals BGR 191) neu festgelegt.

Dies betrifft Arbeitnehmer, die

  • orthopädische Änderungen / Schuhzurichtungen an industriell gefertigten Arbeitssicherheitsschuhen
  • oder orthopädische Fußeinlagen

benötigen. Nach der aktuellen DGUV 112-191 erlischt die Baumusterprüfung der Arbeitssicherheitsschuhe, wenn in diese andere Fußeinlagen eingelegt oder Veränderungen / Schuhzurichtungen an diesen Schuhen vorgenommen werden, ohne dass hierfür eine entsprechende Baumusterprüfbescheinigung vorliegt.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegebenenfalls haftbar!

Die Kosten der Versorgung nach DGUV 112-191 können je nach Zuständigkeit von verschiedenen Kostenträgern (z. B. Rentenversicherungsanstalt, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft) übernommen werden. Gerne beraten wir Sie!

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